Familienrecht
Bei der Eheschließung steht für Sie als Eheleute naturgemäß die Romantik im Vordergrund. An die Eingehung der Ehe werden vom Gesetz jedoch auch eine Vielzahl von Rechtsfolgen geknüpft. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens der Eheleute im Scheidungsfall, sondern auch um den Unterhalt und den Ausgleich der beiderseitigen Altersversorgungen.
Der Gesetzgeber hat bei der Aufstellung der dafür geltenden Regelungen notwendigerweise ein verallgemeinertes Ehe- und Familienmodell zu Grunde gelegt. Diese Generalisierung bedeutet für Sie zugleich, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen auf Ihre Ehe und Familie nicht notwendigerweise passen müssen. Vor diesem Hintergrund erörtern wir mit Ihnen die gesetzlichen Regelungen und besprechen gemeinsam, inwieweit Abweichungen und Anpassungen für Ihre konkrete Lebenssituation erforderlich oder zweckmäßig sind.
Der Abschluss eines notariellen Ehevertrags – sei es als Vorsorgemaßnahme vor oder während der Ehe oder aber zur Vorbereitung einer Trennung – bietet Ihnen dabei die Möglichkeit, für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu vereinbaren. Als Notare beraten wir Sie dazu fachkundig und neutral.
Auch außerhalb des klassischen Ehevertrages stehen wir Ihnen in Familienangelegenheiten zur Verfügung. Bitte sprechen sie uns daher auch gerne für Regelungen zu einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, zu Lebenspartnerschaftsverträgen oder Adoptionen an.
Sie haben ein Anliegen? Wir beraten Sie gerne.
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