Immobilienrecht

Bei Immobiliengeschäften aller Art stehen wir Ihnen zur Seite. Der Gesetzgeber hat bei Verträgen, die auf Erwerb oder Veräußerung von Grundbesitz gerichtet sind, aus guten Gründen die Beurkundung durch den Notar vorgeschrieben. Es handelt sich meist um Geschäfte, die für die Beteiligten schon wegen ihres finanziellen Umfangs herausragende Bedeutung haben, zusätzlich aber regelmäßig durch rechtliche und tatsächliche Komplexität geprägt sind. In diesem Bewusstsein beraten wir alle Beteiligten im Vorfeld der Beurkundung neutral und bereiten jeweils ausgewogene Verträge vor, die sowohl die Interessen des Immobilienkäufers als auch die des Immobilienverkäufers angemessen berücksichtigen. Es gilt insbesondere, passende Regelungen zur Kaufpreisfälligkeit, zur Mangelgewährleistung, zur Ablösung etwaiger grundbuchlicher Belastungen, zur Räumung und Übergabe des Kaufobjekts und ggf. zur Übernahme etwaiger Mietverhältnisse zu treffen.

Als Notare sorgen wir dabei insbesondere dafür, dass Sie als Käufer den Kaufpreis erst zahlen, wenn sichergestellt ist, dass Sie mit Vollzug des Vertrages tatsächlich Eigentümer der Immobilie werden und sämtliche Belastungen, die Sie nicht übernehmen, im Grundbuch gelöscht werden. Zu diesem Zweck beschaffen wir die erforderlichen Unterlagen und überwachen die Fälligkeit des Kaufpreises.

Gleichzeitig wird durch entsprechende vertragliche Regelungen sichergestellt, dass Sie als Verkäufer das Eigentum an dem Kaufobjekt erst übertragen, wenn der Kaufpreis an Sie bzw. an abzulösende Gläubiger, insbesondere Banken, Sparkassen und Bausparkassen geflossen ist.

Wird der Kaufpreis ganz oder teilweise bankfinanziert, beurkunden wir mit dem Käufer die erforderlichen Finanzierungsgrundschulden und übermitteln der finanzierenden Bank die erforderlichen Exemplare der Notarurkunden und der Grundbucheintragungen.

Aber auch bei allen anderen Angelegenheiten mit Bezug zu Ihrer Immobilie, sei es eine Schenkung, die Aufteilung in Wohnungseigentum, eine Erbauseinandersetzung oder die Eintragung oder Löschung von Belastungen im Grundbuch, sind wir für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an! Weitere Informationen finden sie in unserem Download-Bereich.

Immobilienkaufvertrag Formular

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Kauf einer Immobilie Informationsmaterial

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