Vorsorgevollmacht

Ihre Notare Dr. Thorsten Führ und Dr. Lars Göhmann beraten sie rund um das Thema Vorsorgevollmacht.

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt glücklicherweise kontinuierlich. Damit verbunden ist jedoch auch ein Anstieg altersbedingter Erkrankungen, die dazu führen können, dass der Betroffene seine Angelegenheiten im Alter ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Daneben können auch andere Erkrankungen oder auch Unfälle schon in jungem Alter jederzeit eine Betreuungsbedürftigkeit auslösen. In diesen Fällen wird vom Betreuungsgericht erforderlichenfalls ein Betreuer bestellt, der ggf. als gesetzlicher Vertreter des Betreuten dessen persönliche und vermögensrechtliche Belange wahrnimmt.

Durch das Abfassen einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall des Falles auf die Person eines zu bestellenden Betreuers Einfluss nehmen oder aber mit der Erteilung einer so genannten Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers in den meisten Fällen sogar vollständig verhindern. Die Vorsorgevollmacht ist dabei eine spezielle Art einer sehr weitreichenden Vollmacht, die Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen erteilen, um Sie im Falle der Betreuungsbedürftigkeit zu vertreten.

Mit einer Patientenverfügung können Sie darüber hinaus vorsorglich Behandlungswünsche für ein Stadium äußern, in dem Sie geistig oder körperlich nicht mehr in Lage sind, sich gegenüber Ärzten, Pflegern und Dritten verständlich zu machen. Insbesondere können Sie dabei auch verfügen, dass bei aussichtsloser Prognose von der so genannten Apparatemedizin kein Gebrauch mehr gemacht werden soll, um nicht eine Lebensverlängerung um jeden Preis zu erreichen. Oftmals ist hier der Wunsch, den Schwerpunkt der Behandlung stattdessen auf eine wirksame Schmerztherapie sowie die Linderung von anderen belastenden Symptomen zu legen und letztlich ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Wir beraten Sie in diesen Bereichen gerne und setzen individuelle Gestaltungswünsche in Urkundsentwürfe um. Bitte sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen rund um die Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Formular

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Erläuterung: Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Informationsmaterial

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